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Angela Erwin zur Strafverfolgung im Cyberraum: Das Recht muss mit Entwicklungen schritthalten

(SMM) Zur Plenardebatte zur Strafverfolgung im Cyberraum erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Angela Erwin:„Mit der voranschreitenden Digitalisierung erweitern sich auch die Einfallsmöglichkeiten für Cyberkriminelle. Ohne große Vorkenntnisse ist es heute schon möglich, über das sogenannte Darknet Schadprogramme zu mieten und damit Angriffe gegen die geschützte Privatsphäre von Privatpersonen oder Firmen durchzuführen."

Bild-Quelle: pixabay.com / Angela Erwin zur Strafverfolgung im Cyberraum: Das Recht muss mit Entwicklungen schritthalten
Bild-Quelle: pixabay.com / Angela Erwin zur Strafverfolgung im Cyberraum: Das Recht muss mit Entwicklungen schritthalten

"Die Täter agieren dabei scheinbar von überall gleichzeitig, weil sie geschickt ihre Spuren verwischen und gekaperte Rechner für ihre Angriffe nutzen. Das Recht muss mit diesen neuen Herausforderungen Schritt halten

Vor diesem Hintergrund muss auch unsere Justiz und Polizei mit den richtigen Instrumenten Risiken erkennen und wirksam bekämpfen können. Der Cyberraum darf nicht zum rechtsfreien Raum werden, wenn die Digitalisierung ein Gewinn für die Menschen sein soll. Daher haben die Fraktionen von CDU und FDP mit dem vorliegenden Antrag ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um die Schlagkraft der Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen.

Technisch sind die Strafverfolger schon heute in der Lage, Tat- und Täter-IT zu infiltrieren, Beweise online als auch offline sicherzustellen und kriminelle Infrastrukturen vom Netz zu nehmen. Rechtlich fehlt ihnen dazu ein klar strukturierter  gesetzlicher  Rahmen,  der  die  ermittlungstechnischen Notwendigkeiten mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger in einen angemessenen Ausgleich bringt.“

Aus dem Antrag:

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, sich auf Bundesebene für folgende gesetzliche Neuregelungen einzusetzen:
-    Schaffung eines Straftatbestandes, der nicht nur Datenveränderung und Computersabotage, sondern auch die missbräuchliche Nutzung von Botnetzen unter Strafe stellt;
-    Schaffung eines Straftatbestandes, der das Betreiben einer Handelsplattform für illegale Waren  und  Dienstleistungen  in  getarnten  Computernetzwerken  (Darknet)  unter  Strafe stellt;
-    zu prüfen, ob der Strafrahmen für die Datenhehlerei und die Computersabotage angehoben werden muss, um auch in schwerwiegenden Fällen angemessen urteilen zu können;
-    Ergänzung des § 100a der Strafprozessordnung (StPO) um typische Erscheinungsformen der  schweren  Cyberkriminalität,  zum  Beispiel  § 303b  Absatz  4  des  Strafgesetzbuches (StGB), beim verdeckten Zugriff auf Daten zu erfassen
-    Eröffnung des direkten Zugriffs auf Daten in der Cloud, die ohne technische Kompromittierung zugänglich  sind,  idealerweise  grenzüberschreitend,  mindestens  aber  durch  Erleichterung und Effektivierung der Rechtshilfe in Zusammenarbeit mit den Diensteanbietern und
-    Stärkung der Instrumentarien zur Bekämpfung von Cyberkriminalität durch Schaffung einer Eingriffsnorm zur Störung von IT-Geräten im Falle eines durch diese drohenden Angriffs auf die Integrität informationstechnischer Systeme, die für die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland von wesentlicher Bedeutung sind.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen